Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Ina Pertl „Mit starkem Rücken beschwerdefrei älter werden“ – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmerin verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
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Umfang des Coaching Auftrages
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Die Auftragnehmerin erbringt onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs noch eines Heilversprechens.
Der/die Auftraggeber:in hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von der Auftragnehmerin zu erbringen. Unterlässt der/die Auftraggeber:in eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin, bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin bestehen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet.
Sofern zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber:in sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre der Auftragnehmerin stammen.
Der/die Auftraggeber:in hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von der Auftraggeberin erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber:in. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Manntagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. Etwaige im Zusammenhang mit entsprechenden Geschäftsreisen anfallenden Spesen trägt der der/die Auftraggeber:in .
Durch die Buchung von Beratungsleistungen bei der Auftragnehmerin wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
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Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber:in kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
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Zahlungen, Preise, Bedingungen
Die Preise, die von der Auftragnehmerin angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils Brutto (incl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Der Betrag ist jeweils mit Erhalt der Rechnung in voller Höhe und im Voraus fällig.
Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
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Kündigung, Laufzeit
Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
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Erfüllung
Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
Ist Auftragnehmerin gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des/der Auftraggeber:in, bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin unberührt.
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Verhalten und Rücksichtnahme
Der/die Auftraggeber:in hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
Der/die Auftraggeber:in ist bei Teilnahme an unseren Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an daran zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, dem/der Auftraggeber:in vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
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Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmer und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Aufzeichnungen etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
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Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
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Haftung / Schadenersatz
(1) Die Auftragnehmerin haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur
_ für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
_ für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Auftragnehmerin nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
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Geheimhaltung / Datenschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Auftrages sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Umsetzung des Auftrages zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die Auftraggeberin leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
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Elektronische Rechnungslegung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
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Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden
AGB Version 0 vom 23.02.2025